Januar 2022: Eine hohe Nachfrage nach „Serviced Apartments“

Aktuelle Artikel aus  dem „Gewinn“ und der „Tiroler Tagezeitung“ berichteten über den österreichischen Immobilienmarkt und über Neuigkeiten bei den Serviced Apartment  im Sektor Tirol. Serviced  Apartments sind buy-to-let Apartments, die das ganze Jahr über an Touristen vermietet werden. 

       

Skiurlaub mit Rendite Dezember 2022

Zusammenfassung:

Wir verzeichnen im Moment eine hohe Nachfrage von Käufern aus der EU, insbesondere aus dem deutschsprachigen Raum und den Benelux-Staaten.

Dank der strategischen Planungsgesetze und Entwicklungsbeschränkungen übersteigt die aufgestaute Nachfrage nach Skiapartments das Angebot, was wiederum den aktuellen Trend eines starken Kapitalwachstums unterstützt – die durchschnittlichen Hauspreise stiegen 2021 in ganz Österreich im Jahresvergleich um 12,9 %.

Erfahrene Investoren suchen während des aktuellen Inflationsschubs Zweit- und Drittimmobilien in den Alpen.

Immobilien dienen traditionell als Absicherung in Zeiten hoher Inflation, da der Sachwert seinen Wert behält und die Mieteinnahmen an die Inflation indexiert sind.

Bei einer vollständigen Vermietung an Touristen, können unsere Selbstversorger-Skiapartments über 10 Jahre eine durchschnittliche jährliche Rendite von 4 % allein auf die Mietleistung erzielen.

Allgemein geht man davon aus, dass dies der letzte Winter sein könnte, in dem die Pandemie eine starke Auswirkung auf den Skitourismus in den Alpen hat.

Kristall Spaces bietet derzeit 4 fertiggestellte Apartments in Fieberbrunn und 14 Apartments in Ischgl an, die im Oktober 2022 fertiggestellt werden.

Weitere Projekte werden im zweiten Quartal 2022 bekannt gegeben.

Tourismus kann ab 12.12. wieder öffnen – Wintersaison ist gesichert

Hallo !

Die Bundesregierung hat sich heute mit Experten und Bundesländern beraten: Ab dem 12. Dezember endet der Lockdown für genesene und geimpfte Personen in ganz Österreich. Der Lockdown für Ungeimpfte bleibt aufrecht.

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger: „Aufgrund der kritischen Auslastung der Intensivstationen waren die neuerlichen Einschränkungen leider notwendig. Die gute Nachricht ist: Der Lockdown zeigt Wirkung, die Zahlen gehen runter. Daher können Tourismus und Gastronomie mit der 2G-Regel wieder öffnen. Die Bundesländer können aber weiter strengere Regeln umsetzen, wenn die Situation es erfordert. Unsere Betriebe sind jedenfalls bestens vorbereitet. Die Gesundheit von Gästen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht an oberster Stelle. Damit kann die heurige Wintersaison jedenfalls stattfinden.“

Gastronomie-, Beherbergungs- und Freizeitbetriebe

  • Voraussetzung ist ein 2G-Nachweis
  • FFP-2-Maskenpflicht indoor: Gilt für Gäste, sobald sie vom Tisch aufstehen. In der Beherbergung beim Betreten von allgemein zugänglichen Bereichen. Auch Betreiber und Beschäftigte haben in geschlossenen Räumen bei Kundenkontakt eine FFP-2-Maske zu tragen.
  • Die Sperrstunde wird auf 23 Uhr festgelegt und die Registrierungspflicht für Gäste ist zu beachten – die Öffnung der Nachtgastronomie kann leider erst nach dem 10. Jänner 2022 erfolgen
  • Keine Konsumation im Stehen, Speisen und Getränke nur am Verabreichungsplatz

Auch Veranstaltungen sind ab 12. Dezember wieder möglich, jedoch mit Obergrenzen

  • Weihnachts- und Gelegenheitsmärkte können unter der Einhaltung der 2G-Regel (geimpft bzw. genesen) und der FFP-2-Maskenpflicht stattfinden.
  • Bei Ausschank von Speisen und Getränken gilt vorerst die Personenobergrenze von 300 Personen.

Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze:

  • Personenobergrenze: indoor 25 Personen, outdoor 300 Personen
  • z. B. Geburtstagsfeiern, Hochzeiten etc.

Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen:

  • Personenobergrenze: indoor 2.000 Personen, outdoor 4.000 Personen
  • Dies gilt beispielsweise für Theater, Oper, Kino, Fußballspiele, Seminare etc.

Regelungen für Kinder

  • Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr benötigen keinen Nachweis.
  • Kinder ab dem 12. Geburtstag benötigen einen Nachweis:
    – Bei der Einreise einen 2,5G-Nachweis
    – In bestimmten Kundenbereichen, körpernahen Dienstleistungen, Beherbergung, Gastronomie, Sportstätten, Freizeitbetriebe, Skilifte, bei Veranstaltungen etc. muss dies ein 2G-Nachweis sein
  • Für schulpflichtige Kinder ist der „Ninja-Pass“ der Schulen dem 2G-Nachweis gleichgestellt.

Nähere Informationen stehen auf unserer Plattform www.sichere-gastfreundschaft.at zur Verfügung. Bitte leite diese Information auch anderen Interessierten weiter.

Liebe Grüße und schönen Feiertag,
das Team von „Sichere Gastfreundschaft“

Neue Regeln für Winter 2021/22: Skilifte und Gastronomie

22. September: Bekanntgabe der neuen COVID Regeln von der österreichischen Tourismusministerin Elisabeth Köstinger.  Für Geimpfte und Genesene wird es nur wenige Einschränkungen geben.

  • Prinzipiell gilt die 3G-Regel (Getestet, Geimpft, Genesen).
  • Sie müssen eine Impfung, einen negativen PCR-Test oder eine Genesung aus den letzten 6 Monaten nachweisen können.
  • Dies gilt für alle über 12 Jahre. Selbsttests (nicht älter als 24 Stunden) sind nur gültig, wenn sie auf einer der Selbsttest-Plattformen der österreichischen Bundesländer digital erfasst sind.
  • Antigentests aus einer Apotheke sind 48 Stunden und PCR-Tests sind 72 Stunden gültig.
  • Mit dem “EU Green Pass” können Sie Ihren Status ganz einfach nachweisen.
  • An Skiliften müssen FFP2-Masken getragen werden.
  • 85% aller Sessellifte sind geöffnet, wo ein geringes Infektionsrisiko und eine Fahrzeit von weniger als 15 Minuten erwartet wird.
  • Für Après-Ski gelten die gleichen Regeln wie für Restaurants: Gäste müssen ein gültiges negatives PCR- Testergebnis, einen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen.
  • Wird die Intensivbetten-Kapazität in Tirol zu sehr eingeschränkt, werden strengere Maßnahmen erforderlich. (z.B.: Antigen-Tests mit Selbstabnahme [„Wohnzimmertests“] als Eintrittsnachweis nicht mehr zulässig; 2-G-Regel, usw.)
  • Dieser Stufenplan ist abhängig von der prozentualen Inanspruchnahme der Intensivbetten.

Das Gletscherskifahren in Sölden ist bereits in vollem Gange!

Serviced Apartments 20% höhere Auslastung als Hotels

Das „Serviced Apartment – Segment“ hat laut einem kürzlich veröffentlichten Marktbericht „Serviced Apartments 2021“ seine Widerstandfähigkeit während der Pandemie bewiesen. (Quelle: https://www.ahgz.de/)

Die Auslastung der „Serviced Apartments“ lag 2020 um mindestens 19% über der des Hotelsektors und im April 2020 sogar um 28% höher.

Nach derzeitigem Planungsstand wird das „Serviced Apartments-Segment“ bis Ende 2023 um 48% wachsen.

Andere Neuigkeiten:

Unser Betreiber „All-Suite.com“ erhält im Moment viele Buchungen für Juli und August und sogar bis in den September hinein. Dies lässt sich vermutlich auf die sinkende Zahl der Neuinfektionen in Deutschland (19,9 pro 100.000) und Österreich (24 pro 100.000) zurückführen.

In Österreich gibt es weitere Aufhebungen der Beschränkungen:

  • Die Ausgangssperre wurde von 22:00 Uhr auf Mitternacht verschoben
  • 8 Erwachsene dürfen sich drinnen und 16 draußen treffen
  • Die soziale Distanzierung beträgt nun 1 Meter statt 2 Meter
  • Veranstaltungsorte können jetzt 75% statt 50% belegen
  • Keine Maskenpflicht mehr im Freien

Österreich und der Rest der EU arbeiten daran, ein digitales COVID-Zertifikat zu erstellen, das ab dem 1.Juli gültig sein wird.

Tirol ist im Vergleich zu anderen Ländern, mit 59 Einwohnern pro Quadratkilometer, äußerst dünn besiedelt. Deutschland hat 232, Niederlande 521, England 424, Belgien 376 und Tschechien 135 Einwohner pro Quadratkilometer.

Das „Serviced Apartment-Modell“ bietet zusätzliche Sicherheit in diesen Zeiten.

  • Das Wohnen in einem geräumigen, in sich geschlossenen Apartment
  • Die Anreise mit Ihrem eigenen Auto
  • Die Möglichkeit selbst kochen zu können
  • Keine großen Gesellschaftsbereiche, wie sie noch in den klassischen 3- und 4-Sterne-Hotels üblich sind.

In Österreich soll in den nächsten 100 Tagen jeder Erwachsene geimpft sein

Österreich schneidet im Vergleich zu anderen europäischen Staaten in seinem Impfprogramm gut ab.

Laut der Statistik-Website (https://www.statista.com/statistics/1196071/covid-19-vaccination-rate-in-europe-by-country/) liegt Österreich mit einer 19,5 % geimpften Bevölkerung auf dem 9.Platz in Europa, knapp hinter Dänemark.

Ein Grund dafür ist wahrscheinlich, dass der AstraZeneca-Impfstoff für bestimmte Altersgruppen nicht abgesetzt wurde.

Bundeskanzler Sebastian Kurz hat letzte Woche versprochen, dass jedem Erwachsenen in Österreich, der sich gegen das Coronavirus impfen lassen will, in den nächsten 100 Tagen die Möglichkeit gegeben wird. Kurz sagte auch, dass Sportstätten, Restaurants und Hotels im Mai wieder öffnen werden können, nachdem die über 65-Jährigen geimpft wurden.

Im Mai soll die Gruppe 50 + ihre Impfung erhalten und ab Juni soll dann die Impfung für alle Altersgruppen zugänglich sein. (Quelle: thelocal.at) Eine Willkommensnachricht für die Tourismusbranche und die bevorstehende Sommersaison.

Unser Betreiber All-Suite.com erwartet einen sehr geschäftigen Juli, August und September.

Auch im Juni und Oktober werden bereits Wandertouristen erwartet, da die Lifte in Fieberbrunn und Ötz vom 13. Mai bis 26. Oktober geöffnet haben.

Immer mehr Touristen bevorzugen es in einem geräumigen Apartment zu übernachten, in dem sie flexibel kochen können, statt in den altmodischen 3- und 4- Sterne-Hotels mit ihren großen Gemeinschaftsbereichen und dem damit verbundenen Ansteckungsrisiko.

Kristall Spaces arrangiert gerade Treffen mit Immobilienkäufern aus Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Großbritannien, die geschäftlich unterwegs sind, um in eine Immobilie zu investieren, die den Tourismus unterstützt.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um eine Besichtigung ihrer Immobilie entweder persönlich oder Video zur Vereinbarung.

Wiederaufnahme des Baus in Ischgl/ Galtür – 46 Apartments

Unser Baumanagement-Team hat gerade die Genehmigung erhalten, den Bau unseres “All-Suite Resort Paznaun” -Projekts wieder aufzunehmen.

Wir bauen 46 Apartments nur 7 Minuten außerhalb von Ischgl (mit dem kostenlosen Skibus) und normalerweise ist das Bauen während der Skisaison nicht erlaubt.

Galtür ist bis zum 5. April für Skifahrer geöffnet.

Wir haben bereits 30% der Einheiten in diesem Projekt verkauft, somit gäbe es noch eine gute Auswahl an 1-, 2- und 3- Schlafzimmer Apartments.

Die meisten Apartments bieten einen Blick nach Süden.

 

Kontaktieren Sie uns noch heute, um weitere Informationen zu erhalten oder eine personalisierte Rendite Prognose anzufordern.

11. Januar: Reisen nach Tirol um Apartments zu besichtigen & Verträge zu unterzeichnen

Aktuell befindet sich Österreich noch bis zum 24. Januar im Lockdown und wir raten Kaufinteressenten noch bis zu diesem Datum mit einer Reise nach Tirol zu warten.

WICHTIG: sollte Ihre Reise nach Tirol den Grund einer Apartmentbesichtigung oder Vertragsunterzeichnung (Finanzierung oder Kaufvertrag) haben, gilt die Reise als geschäftlich, da Sie in eine “gewerbliche Ferienwohnung” investieren, welche den Tiroler Tourismus unterstützt.

Anders gesagt, reisen Sie also nicht als Tourist und es ist somit einfacher nach Österreich einzureisen.

Kontaktieren Sie uns gerne, damit wir Sie zum besten Weg eines Besuches beraten können. Einige deutsche Besucher überqueren die Grenze mit dem Auto und kehren am gleichen Tag, ohne Aufenthalt in Tirol, zurück.

Wie sieht es aktuell für Touristen aus?

Unser Betreiber plant zum Moment eine Öffnung der Resorts am 25. Januar mit zwei Szenarien im Blick, die für den geschäftigen Februar mit den meisten Gästen aus den wichtigsten Märkten, zutreffen könnten.

Entweder wird es keine Besucher außer den Österreichern selber geben, da es strenge Regularien bezogen auf die Ein- & Ausreise gibt oder es wird eine Flut an Ankünften geben.

Ankommende Touristen müssen wahrscheinlich ein negatives Testergebnis vorweisen, um die Quarantäne zu vermeiden.

Alternativ könnte bei Ankunft ein Test gemacht werden und Gäste müssen sich bis zur Mitteilung über das Ergebnis 24 Stunden im Apartment isolieren.

Auf alle Fälle werden sich Touristen an die Regeln ihres Heimatlandes halten müssen. Eine Quarantäne ist möglich, welche nach dem 5. Tag mit negativem Testergebnis aufgehoben werden kann.

Mit den verschiedenen Ferienzeiten der Hauptmärkte Deutschland, Benelux, Schweiz sowie Tschechien könnte dies vereinbar sein.

Zudem wirken sich die neuen “Home Office” Regelungen weniger störend auf eine Quarantäne im Arbeitsleben aus.

Zögern Sie nicht, uns bei weiteren Fragen jederzeit zu kontaktieren.

7. Januar: Reisen nach Tirol & Besichtigungen

Der dritte Lockdown in Österreich wurde nun bis zum 24. Januar verlängert.

Der Plan, negativen getesteten Österreichern ab 18. Januar mehr Bewegungsfreiheit zu geben, wird wohl aufGrund von Widerstand der Opposition nicht umgesetzt.

Die Grenze Österreich-Deutschland bleibt weiterhin offen, doch wird von touristischen Reisen abgeraten.

Einreisende aus Deutschland müssen in eine 10-tägige Quarantäne, können sich jedoch ab dem 5. Tag frei testen lassen. Bei Einreise ist ein Quarantäne Formular unterschrieben vorzulegen. Eine Ausreise vor Beendigung der Quarantäne ist möglich, wenn sichergestellt ist, dass dabei das Infektionsrisiko größtmöglich minimiert wird.

Ab dem 11. Januar müssen deutsche Reiserückkehrer aus Österreich nicht nur in eine zehntägige Quarantäne, sondern sich auch unmittelbar nach Einreise auf eigene Kosten testen lassen. Wie gehabt, kann die Quarantäne jedoch nach Tag 5 durch einen zweiten negativen Test verkürzt werden.

Nach wie vor bieten wir Führungen mittels Video-Call an, um Ihnen trotz allem einen bestmöglichen Eindruck unserer Projekte zu verschaffen.

29. Dezember: Reisen nach Tirol & Besichtigungen

Österreich befindet sich aktuell, noch bis zum 17. Januar im Teil-Lockdown.

Vom 15. bis 17. Januar finden im ganzen Land kostenlose Corona Tests statt, damit teilweise Öffnungen ab dem 18. bis 24. Januar für alle mit negativem Testergebnis stattfinden können.

Die Grenzen von Deutschland nach Österreich sind zwar offen, doch ist eine touristische Einreise nicht möglich.

Bis zum 18. Januar gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikogebieten, welche nach 5 Tagen mit einem negativen PCR oder Antigen Testergebnis (auf eigene Kosten) beendet werden kann.

Bei beruflichen Einreisen ist keine Quarantäne notwendig, Voraussetzung ist jedoch ein Gesundheitszeugnis über einen negativen PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Entsprechend können wir also Besichtigungen für Sie durchführen, freuen uns aber auch Ihnen digital via Video-Call unsere Apartments zu zeigen.

Sinkt der 7-Tages Inzidenz in Österreich auf unter 100 bis zum 18. Januar sind touristische Reisen wieder möglich. Bei der Einreise muss ein negativer Covid-Test vorgelegt werden.

Bitte informieren Sie sich bezüglich Rückreise nach Deutschland auf den Seiten Ihres Bundeslandes.

Bayern: seit 9. Dezember keine Ausnahme zur Quarantäne auch mit Aufenthalten unter 24 Stunden.

Baden-Württemberg: von der Quarantäne ausgeschlossen, wenn der Aufenthalt in Österreich kürzer als 24 Stunden war (beruflich bedingt).

Hessen: von der Quarantäne ausgeschlossen, wenn der Aufenthalt in Österreich kürzer als 24 Stunden war.

4. Dezember: Reisen nach Tirol & Besichtigungen

Es ist immer noch möglich, nach Tirol zu kommen, um die Ferienorte in Oetz, Fieberbrunn, Ischgl oder Sölden zu besuchen!

Solange ein Aufenthalt in Tirol weniger als 24 Stunden dauert, sind Sie in den meisten Bundesländern (auf jeden Fall in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg) von der Quarantänepflicht ausgeschlossen. Wenn Sie aus anderen Bundesländern kommen, können Sie die aktuellen Regeln hier einsehen: https://www.adac.de/news/quarantaene-einreise-deutschland/

Wir empfehlen eine Besichtigung vor dem 19. Dezember, da sich die Vorschriften von österreichischer Seite ändern können. Gerne organisieren wir auch eine Online-Tour für Sie, bei der wir Sie per Videoanruf durch die von Ihnen bevorzugten Apartments führen.

Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, um Ihre Besichtigung zu organisieren.

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