Tourismus kann ab 12.12. wieder öffnen – Wintersaison ist gesichert

Hallo !

Die Bundesregierung hat sich heute mit Experten und Bundesländern beraten: Ab dem 12. Dezember endet der Lockdown für genesene und geimpfte Personen in ganz Österreich. Der Lockdown für Ungeimpfte bleibt aufrecht.

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger: „Aufgrund der kritischen Auslastung der Intensivstationen waren die neuerlichen Einschränkungen leider notwendig. Die gute Nachricht ist: Der Lockdown zeigt Wirkung, die Zahlen gehen runter. Daher können Tourismus und Gastronomie mit der 2G-Regel wieder öffnen. Die Bundesländer können aber weiter strengere Regeln umsetzen, wenn die Situation es erfordert. Unsere Betriebe sind jedenfalls bestens vorbereitet. Die Gesundheit von Gästen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht an oberster Stelle. Damit kann die heurige Wintersaison jedenfalls stattfinden.“

Gastronomie-, Beherbergungs- und Freizeitbetriebe

  • Voraussetzung ist ein 2G-Nachweis
  • FFP-2-Maskenpflicht indoor: Gilt für Gäste, sobald sie vom Tisch aufstehen. In der Beherbergung beim Betreten von allgemein zugänglichen Bereichen. Auch Betreiber und Beschäftigte haben in geschlossenen Räumen bei Kundenkontakt eine FFP-2-Maske zu tragen.
  • Die Sperrstunde wird auf 23 Uhr festgelegt und die Registrierungspflicht für Gäste ist zu beachten – die Öffnung der Nachtgastronomie kann leider erst nach dem 10. Jänner 2022 erfolgen
  • Keine Konsumation im Stehen, Speisen und Getränke nur am Verabreichungsplatz

Auch Veranstaltungen sind ab 12. Dezember wieder möglich, jedoch mit Obergrenzen

  • Weihnachts- und Gelegenheitsmärkte können unter der Einhaltung der 2G-Regel (geimpft bzw. genesen) und der FFP-2-Maskenpflicht stattfinden.
  • Bei Ausschank von Speisen und Getränken gilt vorerst die Personenobergrenze von 300 Personen.

Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze:

  • Personenobergrenze: indoor 25 Personen, outdoor 300 Personen
  • z. B. Geburtstagsfeiern, Hochzeiten etc.

Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen:

  • Personenobergrenze: indoor 2.000 Personen, outdoor 4.000 Personen
  • Dies gilt beispielsweise für Theater, Oper, Kino, Fußballspiele, Seminare etc.

Regelungen für Kinder

  • Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr benötigen keinen Nachweis.
  • Kinder ab dem 12. Geburtstag benötigen einen Nachweis:
    – Bei der Einreise einen 2,5G-Nachweis
    – In bestimmten Kundenbereichen, körpernahen Dienstleistungen, Beherbergung, Gastronomie, Sportstätten, Freizeitbetriebe, Skilifte, bei Veranstaltungen etc. muss dies ein 2G-Nachweis sein
  • Für schulpflichtige Kinder ist der „Ninja-Pass“ der Schulen dem 2G-Nachweis gleichgestellt.

Nähere Informationen stehen auf unserer Plattform www.sichere-gastfreundschaft.at zur Verfügung. Bitte leite diese Information auch anderen Interessierten weiter.

Liebe Grüße und schönen Feiertag,
das Team von „Sichere Gastfreundschaft“

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