Neue Regeln für Winter 2021/22: Skilifte und Gastronomie

22. September: Bekanntgabe der neuen COVID Regeln von der österreichischen Tourismusministerin Elisabeth Köstinger.  Für Geimpfte und Genesene wird es nur wenige Einschränkungen geben.

  • Prinzipiell gilt die 3G-Regel (Getestet, Geimpft, Genesen).
  • Sie müssen eine Impfung, einen negativen PCR-Test oder eine Genesung aus den letzten 6 Monaten nachweisen können.
  • Dies gilt für alle über 12 Jahre. Selbsttests (nicht älter als 24 Stunden) sind nur gültig, wenn sie auf einer der Selbsttest-Plattformen der österreichischen Bundesländer digital erfasst sind.
  • Antigentests aus einer Apotheke sind 48 Stunden und PCR-Tests sind 72 Stunden gültig.
  • Mit dem “EU Green Pass” können Sie Ihren Status ganz einfach nachweisen.
  • An Skiliften müssen FFP2-Masken getragen werden.
  • 85% aller Sessellifte sind geöffnet, wo ein geringes Infektionsrisiko und eine Fahrzeit von weniger als 15 Minuten erwartet wird.
  • Für Après-Ski gelten die gleichen Regeln wie für Restaurants: Gäste müssen ein gültiges negatives PCR- Testergebnis, einen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen.
  • Wird die Intensivbetten-Kapazität in Tirol zu sehr eingeschränkt, werden strengere Maßnahmen erforderlich. (z.B.: Antigen-Tests mit Selbstabnahme [„Wohnzimmertests“] als Eintrittsnachweis nicht mehr zulässig; 2-G-Regel, usw.)
  • Dieser Stufenplan ist abhängig von der prozentualen Inanspruchnahme der Intensivbetten.

Das Gletscherskifahren in Sölden ist bereits in vollem Gange!

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