22. September: Bekanntgabe der neuen COVID Regeln von der österreichischen Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Für Geimpfte und Genesene wird es nur wenige Einschränkungen geben.
- Prinzipiell gilt die 3G-Regel (Getestet, Geimpft, Genesen).
- Sie müssen eine Impfung, einen negativen PCR-Test oder eine Genesung aus den letzten 6 Monaten nachweisen können.
- Dies gilt für alle über 12 Jahre. Selbsttests (nicht älter als 24 Stunden) sind nur gültig, wenn sie auf einer der Selbsttest-Plattformen der österreichischen Bundesländer digital erfasst sind.
- Antigentests aus einer Apotheke sind 48 Stunden und PCR-Tests sind 72 Stunden gültig.
- Mit dem “EU Green Pass” können Sie Ihren Status ganz einfach nachweisen.
- An Skiliften müssen FFP2-Masken getragen werden.
- 85% aller Sessellifte sind geöffnet, wo ein geringes Infektionsrisiko und eine Fahrzeit von weniger als 15 Minuten erwartet wird.
- Für Après-Ski gelten die gleichen Regeln wie für Restaurants: Gäste müssen ein gültiges negatives PCR- Testergebnis, einen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen.
- Wird die Intensivbetten-Kapazität in Tirol zu sehr eingeschränkt, werden strengere Maßnahmen erforderlich. (z.B.: Antigen-Tests mit Selbstabnahme [„Wohnzimmertests“] als Eintrittsnachweis nicht mehr zulässig; 2-G-Regel, usw.)
- Dieser Stufenplan ist abhängig von der prozentualen Inanspruchnahme der Intensivbetten.
Das Gletscherskifahren in Sölden ist bereits in vollem Gange!