Österreich befindet sich aktuell, noch bis zum 17. Januar im Teil-Lockdown.
Vom 15. bis 17. Januar finden im ganzen Land kostenlose Corona Tests statt, damit teilweise Öffnungen ab dem 18. bis 24. Januar für alle mit negativem Testergebnis stattfinden können.
Die Grenzen von Deutschland nach Österreich sind zwar offen, doch ist eine touristische Einreise nicht möglich.
Bis zum 18. Januar gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikogebieten, welche nach 5 Tagen mit einem negativen PCR oder Antigen Testergebnis (auf eigene Kosten) beendet werden kann.
Bei beruflichen Einreisen ist keine Quarantäne notwendig, Voraussetzung ist jedoch ein Gesundheitszeugnis über einen negativen PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Entsprechend können wir also Besichtigungen für Sie durchführen, freuen uns aber auch Ihnen digital via Video-Call unsere Apartments zu zeigen.
Sinkt der 7-Tages Inzidenz in Österreich auf unter 100 bis zum 18. Januar sind touristische Reisen wieder möglich. Bei der Einreise muss ein negativer Covid-Test vorgelegt werden.
Bitte informieren Sie sich bezüglich Rückreise nach Deutschland auf den Seiten Ihres Bundeslandes.
Bayern: seit 9. Dezember keine Ausnahme zur Quarantäne auch mit Aufenthalten unter 24 Stunden.
Baden-Württemberg: von der Quarantäne ausgeschlossen, wenn der Aufenthalt in Österreich kürzer als 24 Stunden war (beruflich bedingt).
Hessen: von der Quarantäne ausgeschlossen, wenn der Aufenthalt in Österreich kürzer als 24 Stunden war.